Steuererklärung als Unternehmer - so geht’s

von Yvonne Brettnich –

Angestellte bekommen vom Finanzamt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen selbst zu entscheiden, ob sie eine Steuererklärung einreichen wollen. Für Sie als Unternehmer lautet die Frage wohl eher: Mache ich meine Steuererklärung selbst oder wende ich mich an einen Steuerberater?

Die Steuererklärung ist weitaus weniger Hokuspokus als Sie vielleicht denken. Wenn Sie sich bewusst dafür entscheiden, Ihre Einkommensteuererklärung selbst zu erstellen, gilt es, einige Tipps zu beherzigen. Machen Sie es sich von Anfang an leicht, indem Sie sich richtig vorbereiten.

Die richtige Vorbereitung

Ihre Steuererklärung zu erstellen, ist für Sie wesentlich einfacher, wenn Sie richtig vorbereitet sind. Das fängt damit an, das ganze Jahr über kontinuierlich Geschäftsbelege zu sammeln und diese sinnvoll aufzubereiten. Das ist Ihnen später eine enorme Hilfe. Und sollten Sie sich doch dafür entscheiden, einen Steuerberater zu beauftragen, wird dieser sich ebenfalls über Ihre gute Buchführung freuen!

1. Belege sammeln

Hier gilt der Grundsatz: Lieber zu viele Geschäftsbelege sammeln als zu wenige. Interessant sind nicht nur Lieferscheine sowie Kreditoren- und Debitorenrechnungen, sondern auch Quittungen für Barzahlungen, Überweisungsbelege, Bankauszüge vom Geschäftskonto und die dazugehörigen Jahresbescheinigungen der Bank. Wer einen Firmenwagen besitzt, kann auch Tankbelege aufheben. Ob die Ware mit oder ohne Mehrwertsteuer gekauft wurde, spielt keine Rolle.

Wichtig: Sie sind dazu verpflichtet, alle Geschäftsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Da Kassenbons nach ein bis zwei Jahren verblassen, kopieren Sie diese am besten und heften die Kopie zum Original.

2. Belege monatlich ablegen

Um besser Ordnung halten zu können, ist es sinnvoll, sich mehrere Ordner anzuschaffen. In einem bewahren Sie die Rechnungen der Schuldner auf, in einem anderen die Rechnungen der Gläubiger. In einem dritten Ordner finden Verträge sowie Bankunterlagen Platz. Auch für die betriebswirtschaftlichen Auswertungen empfiehlt sich ein Extra-Ordner. Sie können sich auch nur für einen einzigen Ordner entscheiden. Heften Sie die Belege dann so ab, dass der neueste oben liegt. Wichtig ist außerdem, die Belege systematisch abzulegen und zu nummerieren. So behalten Sie den Überblick.

Wichtig: Wenn Sie die Buchhaltung extern machen lassen, legen Sie sich am besten auch einen Ordner für den Steuerberater an. Heften Sie Ihre monatlichen Unterlagen hier ab. In die einzelnen Ordner werden sie erst archiviert, wenn Sie den Ordner wieder zurück haben.

3. Liste der Einnahmen und Ausgaben

Der nächste Schritt besteht darin, jeweils eine Excel-Liste für jeden Ausgaben- und Einnahmen-Beleg anzulegen. In dieser vermerken Sie Datum, Lieferant, Bezeichnung, Bruttobetrag und Belegnummer. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, notieren Sie sich auch den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer.

Wichtig: Bei Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) greift das Zu- und Abflussprinzip. Das heißt, Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr oder Monat zugeschrieben, in welchem sie tatsächlich geflossen sind. Davon ausgenommen sind wiederkehrende Leistungen innerhalb von zehn Tagen vor und nach dem Jahresende. Sie werden buchhalterisch noch für das Vorjahr erfasst.

4. Gewinn ermitteln

Indem Sie Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen, ermitteln Sie Ihren Gewinn. Der Betrag wird in Anlage G (bei einem Gewerbe) oder Anlage S (bei einer freiberuflichen Tätigkeit) eingetragen. Zusammen mit der Anlage EÜR reichen Sie die jeweilige Anlage beim Finanzamt ein. Nicht vergessen werden darf auch eine Jahres-Umsatzsteuererklärung. Diejenigen, die ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich ermitteln, reichen dem Finanzamt zudem die Abschriften der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ein.

5. Rechtzeitige Abgabe

Sie reichen Ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres ein. Unter besonderen Umständen ist eine Fristverlängerung bis zum 30. September möglich. Umzug, Krankheit, Kur, ein aus beruflichen Gründen vorgezogener Urlaub und Arbeitsüberlastung werden als Gründe akzeptiert.

Wichtig: In jedem Fall sollten Sie die Steuererklärung vor der Abgabe beim Finanzamt kopieren. Später haben Sie es so leichter, Ihren Steuerbescheid zu überprüfen!

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