Eintrag ins Handelsregister – Alles Wissenswerte kurz zusammengefasst

Eintrag ins Handelsregister – Alles Wissenswerte kurz zusammengefasst

von Dani Schenker –

Das Handelsregister ist ein elektronisches Verzeichnis, welches die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens offenlegt. Es wird vom zuständigen Amtsgericht hinterlegt und kann öffentlich eingesehen werden.

Alle Gewerbetreibende und Handelsgesellschaften in Deutschland sind dazu verpflichtet, sich bei der Gründung eintragen zu lassen.

Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind Freiberufler und Kleinunternehmen. Möchten Sie jedoch auch als Kleinunternehmer einen offiziellen Firmennamen verwenden, können Sie die Eintragung freiwillig vornehmen.

Durch den Eintrag ins Handelsregister ist Ihr Firmenname geschützt. Jahresabschlüsse und Bilanzen Ihres Unternehmens können darüber hinaus von jedem eingesehen werden.

Durch die Eintragung im Handelsregister entstehen automatisch dazugehörige Rechte und Pflichten.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Ob sich ein Unternehmen im Handelsregister eintragen muss, hängt von der Rechtsform sowie auch von der Art und Weise des geführten Geschäftsbetriebes ab.

Gleich zu Beginn der Gründung eines Unternehmens entsteht für folgende Rechtsformen die Eintragungspflicht:

  • Die Gründung einer GmbH, UG, OHG, KG oder AG setzt die Eintragung ins Handelsregister voraus.
  • Gewerbetreibende Kaufleute sind ebenfalls verpflichtet, eine Eintragung vorzunehmen.

Darüber hinaus können für die Beurteilung der Eintragungspflicht weitere Kriterien ausschlaggebend sein, wie beispielsweise die Anzahl der Geschäftsvorgänge, der Jahresumsatz, die Anzahl der Beschäftigten und das Eigen- bzw. Geschäftskapital. Der Schwellenwert liegt hierbei bei Umsatz von mehr als 500.000 Euro Umsatz bzw. Gewinn von mehr als 50.000 Euro pro Jahr.

Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?

Möchten Sie die Eintragung ins Handelsregister vornehmen, ist es erforderlich einen Notar zu beauftragen. Dieser übernimmt alle notwendigen Formalitäten sowie auch die Beglaubigung.

Damit der Eintrag ordnungsgemäß vollzogen werden kann, müssen Sie folgende Angaben bereitstellen:

  • Firma und Firmenname
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen des einzutragenden Unternehmens
  • Anschrift und Rechtsform des Geschäftsbetriebs
  • den Unternehmenszweck
  • vertretungsberechtigte Personen und Befugnisse
  • die Höhe des Grund- und Stammkapitals

Auch im Nachhinein müssen sämtliche Änderungen gemeldet und eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise die Eröffnung zusätzlicher Niederlassungen sowie auch das Abmelden eines Gewerbebetriebs.

Handelsregistereintrag online einsehen

Wenn Sie überprüfen möchte, ob der Eintrag für Ihr Unternehmen bereits im Register verfügbar ist, können Sie dies direkt beim entsprechenden Amtsgericht machen. In der Regel ist für den Zugang jedoch eine Registrierung nötig.

Wem das zu lange dauert, der kann auch ein bundesweites online Handelsregister nutzen. Seiten, wie zum Beispiel www.online-handelsregister.de, alle Amtgerichte in Deutschland durchsuchen. Diese Seiten lohnen sich auch, wenn Sie ein Unternehmen überprüfen wollen und eine sofortige Auskunft benötigen.

Tipp: Die Einsicht im Handelsregister eignet sich auch sehr gut, um einen Blick auf die Konkurrenz zu werfen.

Was kostet ein Eintrag im Handelsregister?

Die Kosten der Eintragung sind von Rechtsform und Unternehmensgröße abhängig und können daher variieren.

Wenn Sie vor haben eine GmbH zu gründen, kommen höhere Kosten auf Sie zu, verglichen mit einem Einzelunternehmer. Die Gesamtkosten liegen im Schnitt bei 500 bis 700 Euro. Eventuelle Beratungskosten sind hierbei nicht einberechnet.

Einzelunternehmen bezahlen hingegen zwischen 200 und 300 Euro.

Handelsregisternummer und Finanzamt

Nach der Eintragung ins Handelsregister erhalten Sie Ihre persönliche Handelsregisternummer. Diese benötigen Sie für Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt, welche keinesfalls vergessen werden darf.

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Webseite oder Internetpräsenz, muss die Handelsregisternummer auch im Impressum angegeben werden. 1)

Wenige Wochen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt sendet Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.

Rechte und Pflichten durch einen Handelsregistereintrag

Der Eintrag im Handelsregister bringt einem Unternehmen diverse Vorteile, wie etwa zusätzliches Vertrauen bei möglichen Partnern oder Kunden. Es beinhaltet jedoch auch diverse Pflichten, die Sie erfüllen müssen.

  • Doppelte Buchführung (Erfassung jedes Geschäftsvorgangs auf Konto und Gegenkonto)
  • Jahresabschluss muss über Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vergügen statt einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Führung eines Inventars
  • Firmennamen + e. K. (oder e. Kfm. bzw. e. Kff.) = Eingetragener Kaufmann (Kauffrau): Handeslgesetzbuch (HGB) (statt BGB) u. a. Verjährungsfristen 2 Jahre (statt 4)
  • in sämtlichen Geschäftsbriefe (auch im E-Mail-Verkehr) sowie im Impressum von Websites muss auf Handelsregisternummer und das Registergericht hingewiesen werden

Vorteile eines Eintrags für Einzelunternehmen

Wie bereits erwähnt, ist es Einzelunternehmern freigestellt, ob sie sich eintragen allen wollen oder nicht. Warum kommt das Thema also überhaupt zum tragen? Ein Eintrag im Handelsregister bringt dem Unternehmen nicht nur Kosten, sondern auch Vorteile. Von diesen können auch Einzelunternehmer profitieren.

Einige Vorteile sind etwa:

  • Potenzielle Kunden können sich versichern, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, das nach den hiesigen Gesetzen handelt und im Falle von Problemen auch belangt werden kann.
  • Zugang zu Gewerbeverbänden und mehr Möglichkeiten für Kooperationen mit anderen Unternehmen aus der Branche.
  • Sie haben freie Vereinbarung des Gerichtsstandes.

Das bedeutet also, dass sich auch Kleinunternehmer fragen sollten, ob ein Eintrag für sie sinnvoll sein könnte. Die Kosten und der Aufwand halten sich in Grenzen, und wer sich dadurch mehr Chancen auf lukrative Aufträge erhofft, kann eine solche Investition bestimmt rechtfertigen.

Fazit

Als Existenzgründer sollte das Thema Handelsregister also auf keinen Fall an Ihnen vorbei gehen. Sicherlich ist es längst nicht der wichtigste Schritt auf dem Weg zum eigenen Unternehmen, wer aber alles korrekt machen möchte, der beschäftigt sich besser früher als später damit. Insbesondere, wenn Sie die Existenzgründung selber finanzieren, müssen Sie die Kosten bei der Kalkulation beachten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

16 Personen (3.9 von 5 Sternen)
Das könnte Sie auch interessieren: